Gewerbeversicherungen
Allgemein schützen Gewerbeversicherungen vor dem Risiko von Schäden am Unternehmenseigentum sowie vor Schadensersatzansprüchen Dritter. Es ist keine Einzelversicherung.
- Betriebshaftpflichtversicherung: deckt die gesamten Haftpflichtrisiken von Gewerbetreibenden und industriellen Unternehmen, Freiberuflern sowie Handwerkern und ist teilweise gesetzlich verpflichtend.
- Inhaltsversicherung: schützt Waren, Vorräte, technische Einrichtungen oder Büroeinrichtungen vor Feuer, Wasser, Einbruch oder Raub.
- Betriebsunterbrechungsversicherung: kommt es zu einer ungeplaten Unterberechung des laufenden Betriebs z.B. durch Sturm schützt die Versicherung vor Fixkosten, Betriebsausgaben oder Gewinnausfällen.
- Maschinenversicherung: ob technisches Versagen oder Bedienungsfehler – kommt es an einer stationären Maschine zum Ausfall greift die Maschinenversicherung.
- D&O Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung): bietet Schutz vor Pflichtverletzungen der Organe und Manager eines Unternehmens, nicht jedoch für das Unternehmen selbst.
- Elektronikversicherung: schützt alle elektronischen Geräte eines Unternehmens vor Wasserschaden, Blitzeinschlag oder Bedienungsfehlern.
- Praxisversicherung: ob Praxisinventar, Medizintechnik, Elektrogeräte oder Gebrauchsgegenstände – die Praxisversicherung versichert alle Praxen zuverlässig.
- Firmenrechtsschutzversicherung: kommt für Kosten, die aus Rechtsstreitigkeiten entstehen auf – z.B. Anwaltskosten, Gerichtskosten oder Gutachter.